Hängepunkt für Luftakrobatik

Der Hängepunkt ist ein Punkt, an dem die Ausrüstung befestigt wird, in diesem Beispiel ein Tuch. Der Punkt muss ein fester Konstruktionsbalken sein, der eine Mindestbelastung von 400 kg pro Künstler standhält.
Wenn ein Traverse verwendet wird, sollte diese an den Hauptkonstruktionsträgern oder -punkten aufgehängt oder befestigt werden oder Teil einer Traversenstruktur sein, die um die Bühne herum aufgebaut ist. Wenn die Traverse aufgehängt wäre, müsste sie in einem 45-Grad-Winkel zu den Wänden oder zum Boden abgespannt werden, um einen festen, nicht beweglichen Punkt zu schaffen.

Eine Scherenhebebühne oder Leiter muss verfügbar sein, um den Hängepunkt zur Aufhängung des Luftequipments zu erreichen. Nach dem Auftritt muss es mäglich sein, das Luftequipment (zum Beispiel: Tuch) wieder abzubauen.

Bühne
Im Spielbereich dürfen keine losen Gegenstände hängen. Alle hängenden Gegenstände und Apperaturen müssen ordnungsgemäß gesichert werden. Sollte sich der Hängepunkt an einer Traverse befinden, muss diese frei von anderen Gegenständen sein. Jeder Hängepunkt hat mindestens eine 4m x 4m freie Spielfläche unter sich.

 

Allgemeines
Ein qualifizierter Techniker oder eine Person mit den entsprechenden Qualifikationen, Kenntnissen und Erfahrungen, muss die Konstruktion des erforderlichen Hängepunkts oder Traversensystem aufbauen/einhängen und sicherstellen, dass alle verwendeten Anschlagpunkte gemäß den Konstruktionsrichtlinien abgesichert sind.

Alle zum Bau des Hängepunktes verwendeten Geräte müssen ordnungsgemäß gewartet und regelmäßig überprüft werden (z. B. Traversen, Gelenke, Leitern, Scherenhebebühne, Takelage, Seile …).

Der Luftartistin muss vor den Proben (mit ausreichend Zeit für etwaige Sicherheitsbedenken) Zugang zur Inspektion des bereitgestellten Hängepunktes gewährleistet werden.

Download: Technischer Rider (.pdf )